Hinweisgeberseite

Möchten Sie Hinweise zu Missständen nach dem HinSchG geben, können Sie dies auf folgende Weise tun:

Über unsere Hinweisgeber-Hotline:
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Im persönlichen Gespräch mit unserem Meldestellenbeauftragten vor Ort.
(Bitte vereinbaren Sie einen Termin)

Per Brief-Post. Die postalische Adresse unserer Standorte finden Sie auf unserer Homepage